Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen
gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen
zwischen uns (Manfred Dellemann - Innovation) und natürlichen und juristischen
Personen (nachfolgend: Kunden) für das jeweilige Rechtsgeschäft sowie
gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle zukünftigen Geschäfte,
selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder
Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Vertragsabschlüsse
kommen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB zu Stande.
1.3.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer
AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen (gegenüber unternehmerischen
Kunden schriftlichen) Zustimmung.
2. Salvatorische Klausel
2.1. Sollten einzelne
Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Teile nicht berührt.
3. Allgemeines
3.1. Es gilt
österreichisches Recht.
3.2. Das UN-Kaufrecht
ist ausgeschlossen.
3.3. Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen
uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das
für Innsbruck zuständige Gericht.
4. Angebot/Vertragsabschluss
4.1. Unsere Angebote
sind unverbindlich. Angebote und Kostenvoranschläge werden erst mit Auftragsbestätigung
gegenüber dem Kunden verbindlich. Wir sind berechtigt Vertragsverhandlungen
mit dem Kunden zu beenden oder abzubrechen, ohne dadurch einen Anspruch
des Kunden auf Schadenersatzansprüche zu begründen.
4.2. Zusagen,
Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende
Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber
Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
4.3. Auf der
Homepage, in Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial)
angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht
uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung
zur Beauftragung zugrunde legt – uns bekannt zu geben, um darauf eingehen
zu können. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben
unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich (unternehmerischen Kunden
gegenüber schriftlich) zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
4.4. Kostenvoranschläge
sind unverbindlich
4.5. Kostenvoranschläge
sind unentgeltlich.
5. Preise
5.1. Preisangaben
sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
5.2. Für vom
Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung
finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
5.3. Die fach-
und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen.
Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich
im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen
zu vergüten.
5.4. Baustellensicherungen,
Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaßnahmen sind vom Kunden beizustellen.
6. Zahlung
6.1. Das Zahlungsziel
ist im voraus bzw. nach schriftlicher Absprache in 30 Tagen ohne Abzug.
6.2. Die Berechtigung
zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen (gegenüber unternehmerischen
Kunden schriftlichen) Vereinbarung.
6.3. Gegenüber
Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt,
die gesetzlichen Zinsen zu berechnen.
6.4. Kommt der
unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse
in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen
aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
6.5. Bei Überschreitung
der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung,
verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der
Rechnung zugerechnet.
7. Mitwirkungspflichten
des Kunden
7.1. Unsere Pflicht
zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen,
technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen
hat. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig
und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8. Leistungsfristen
und Termine
8.1. Fristen und Termine
verschieben
sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht
verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren
Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum,
währenddessen das entsprechende Ereignis andauert.
8.2. Werden
der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden
zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund
der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so
können sich die Leistungsfristen und der vereinbarte Fertigstellungstermine
ändern.
8.3. Unternehmerischen
Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich,
wenn deren Einhaltung schriftlich zugesichert wurde.
8.4. Bei Verzug
mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt
vom Vertrag nach zweimaliger Setzung einer angemessenen Nachfrist zu.
Die jeweilige Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen
Kunden mittels eingeschriebenen Briefes) unter gleichzeitiger Androhung
des Rücktritts zu erfolgen.
9. Rücknahme von Waren/Umtausch:
Bei unseren Produkten und Dienstleistungen handelt es sich um Maßanfertigungen.
Diese werden speziell für den Kunden nach Maß bestellt und produziert.
Ein Umtausch und/oder eine Rückgabe sind daher ausgeschlossen.
10. Gefahrtragung
Die Gefahr für von
uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien
und Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen
gehen zu seinen Lasten.
11. Annahmeverzug
11.1. Gerät der Kunde
länger als zwei Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug
mit Vorleistungen oder anderes), und hat der Kunde trotz angemessener
Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände
gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, sind
wir berechtigt, das Entgelt für die bestellte Ware und etwaige erbrachte
Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten.
11.2. Im Falle
eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten
Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis
des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur
Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist
vom Verschulden unabhängig.
11.3. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses
Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Die von uns
gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum.
12.2. Eine Weiterveräußerung
ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens
und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung
zustimmen.
12.3. Im Fall
unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns
abgetreten.
12.4. Gerät
der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
12.5. Der Kunde
hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung
unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
13. Unser geistiges
Eigentum
13.1. Pläne, Skizzen,
Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder
durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
13.2. Die Verwendung
solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere
die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung
einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung.
13.3. Der Kunde
verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung
zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
14. Gewährleistung
14.1. Die Gewährleistung
für unsere Leistungen gegenüber unternehmerischen Kunden ist ausgeschlossen.
14.2. Die gesetzliche
Gewährleistungspflicht besteht ausschließlich für Mängel, die innerhalb
eines Zeitraumes von 2 Jahren ab Lieferung schriftlich angezeigt werden.
14.3. Eine Mängelbehebung
durch Dritte oder durch den Käufer selbst bedarf einer schriftlichen Zustimmung
von uns.
14.4. Zur Mängelbehebung
sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche
einzuräumen.
14.5. Jeder
Mangel muss genau beschrieben und schriftlich angezeigt werden. Ist dies
nicht der Fall, ist der Mangel präkludiert.
14.6. Für normale/alltägliche
Abnutzungsschäden oder Bagatellschäden übernehmen wir keine Gewähr/Haftung.
14.7. Die Gewährleistung
beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
14.8. Eine etwaige
Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch
welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert
oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit
dies nicht unzumutbar ist.
15. Haftung
15.1. Wurde an der
Ware von uns nicht autorisiert oder unfachmännisch manipuliert, hat der
Kunde nachzuweisen, dass diese Manipulation nicht kausal für den behaupteten
Mangel war.
15.2. Wird eine
Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
15.3. Schadenersatzansprüche
unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten
gerichtlich geltend zu machen.
15.4. Unsere
Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder
Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften,
fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den
Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung,
sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der
Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
15.5. Wenn und
soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen
durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung
(z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung
oder andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur
Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung
insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser
Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 17.7. Wir haften
nicht für Sachschäden und Sachfolgeschäden, die ein Unternehmer aufgrund
eines fehlerhaften Produktes erleidet. Die Haftung für leicht fahrlässig
verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen.
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