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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen uns (Manfred Dellemann - Innovation) und natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend: Kunden) für das jeweilige Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Vertragsabschlüsse kommen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB zu Stande.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen (gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen) Zustimmung.

2. Salvatorische Klausel

2.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
3. Allgemeines
3.1. Es gilt österreichisches Recht.
3.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

3.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für Innsbruck zuständige Gericht.

4. Angebot/Vertragsabschluss

4.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Angebote und Kostenvoranschläge werden erst mit Auftragsbestätigung gegenüber dem Kunden verbindlich. Wir sind berechtigt Vertragsverhandlungen mit dem Kunden zu beenden oder abzubrechen, ohne dadurch einen Anspruch des Kunden auf Schadenersatzansprüche zu begründen.
4.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
4.3. Auf der Homepage, in Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns bekannt zu geben, um darauf eingehen zu können. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich (unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich) zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
4.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich
4.5. Kostenvoranschläge sind unentgeltlich.

5. Preise

5.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
5.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
5.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
5.4. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaßnahmen sind vom Kunden beizustellen.

6. Zahlung

6.1. Das Zahlungsziel ist im voraus bzw. nach schriftlicher Absprache in 30 Tagen ohne Abzug.
6.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen (gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen) Vereinbarung.
6.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen.
6.4. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
6.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

8. Leistungsfristen und Termine

8.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert.
8.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so können sich die Leistungsfristen und der vereinbarte Fertigstellungstermine ändern.
8.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesichert wurde.
8.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach zweimaliger Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die jeweilige Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefes) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

9. Rücknahme von Waren/Umtausch: Bei unseren Produkten und Dienstleistungen handelt es sich um Maßanfertigungen. Diese werden speziell für den Kunden nach Maß bestellt und produziert. Ein Umtausch und/oder eine Rückgabe sind daher ausgeschlossen.

10. Gefahrtragung

Die Gefahr für von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.

11. Annahmeverzug

11.1. Gerät der Kunde länger als zwei Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anderes), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, sind wir berechtigt, das Entgelt für die bestellte Ware und etwaige erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
11.2. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
11.3. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1. Die von uns gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
12.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
12.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten.
12.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
12.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

13. Unser geistiges Eigentum

13.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
13.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
13.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

14. Gewährleistung

14.1. Die Gewährleistung für unsere Leistungen gegenüber unternehmerischen Kunden ist ausgeschlossen.
14.2. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht besteht ausschließlich für Mängel, die innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ab Lieferung schriftlich angezeigt werden.
14.3. Eine Mängelbehebung durch Dritte oder durch den Käufer selbst bedarf einer schriftlichen Zustimmung von uns.
14.4. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
14.5. Jeder Mangel muss genau beschrieben und schriftlich angezeigt werden. Ist dies nicht der Fall, ist der Mangel präkludiert.
14.6. Für normale/alltägliche Abnutzungsschäden oder Bagatellschäden übernehmen wir keine Gewähr/Haftung.
14.7. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
14.8. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

15. Haftung

15.1. Wurde an der Ware von uns nicht autorisiert oder unfachmännisch manipuliert, hat der Kunde nachzuweisen, dass diese Manipulation nicht kausal für den behaupteten Mangel war.
15.2. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
15.3. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
15.4. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
15.5. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 17.7. Wir haften nicht für Sachschäden und Sachfolgeschäden, die ein Unternehmer aufgrund eines fehlerhaften Produktes erleidet. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen.

 

           
           
   

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